Interviewer: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Im aktuellen Video spricht der Influencer über verschiedene Kryptowährungen und Investmentstrategien und erwähnt auch politische Persönlichkeiten wie Donald Trump und Elon Musk. Wie bewerten Sie die Inhalte aus rechtlicher Sicht?
Rechtsanwalt Reime: Danke für die Einladung. Es gibt hier mehrere rechtlich relevante Aspekte, die beachtet werden müssen. Zunächst ist auffällig, dass der Influencer in seinem Video Finanzprodukte und Dienstleistungen, wie Kryptowährungen und Handelsplattformen, bewirbt. In Deutschland ist das grundsätzlich erlaubt, aber es unterliegt strengen Regularien. Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, überwacht und reguliert solche Angebote, um Anleger zu schützen und sicherzustellen, dass Anbieter über die erforderlichen Lizenzen verfügen. Sollten diese Lizenzen fehlen, könnte es sich um illegale Finanzdienstleistungen handeln, die straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Interviewer: Sie sprechen also von möglichen Lizenzverstößen. Was wäre, wenn der Influencer direkt ohne entsprechende Lizenz Dienstleistungen anbietet?
Rechtsanwalt Reime: Genau, wenn der Influencer selbst Finanzdienstleistungen anbietet, ohne dafür eine entsprechende Lizenz zu besitzen, stellt dies einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar. Das kann zu hohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen führen. Wenn er lediglich für ein lizenziertes Unternehmen Werbung macht, müssen die Inhalte der Werbung klar und transparent sein. Dabei darf keine Irreführung erfolgen, etwa durch falsche oder übermäßig optimistische Angaben über potenzielle Gewinne.
Interviewer: In dem Video wird auch die angebliche Nähe von Donald Trump und Elon Musk zur Kryptowelt erwähnt. Gibt es hier rechtliche Bedenken?
Rechtsanwalt Reime: Wenn politische Persönlichkeiten oder bekannte Unternehmer wie Donald Trump oder Elon Musk in Bezug auf Finanzprodukte genannt werden, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen oder Verkaufsargumente zu stützen, ist besondere Vorsicht geboten. Solche Aussagen könnten als irreführende Werbung eingestuft werden, wenn sie nicht fundiert sind oder der Wahrheit entsprechen. Falsche Behauptungen oder das Vorspiegeln einer Nähe zu prominenten Persönlichkeiten könnten zur Anfechtung durch Verbraucher oder zu rechtlichen Maßnahmen der Aufsichtsbehörden führen.
Interviewer: Der Influencer spricht auch von der EU-Regulierung und BaFin-Lizenzen im Zusammenhang mit einem beworbenen Produkt. Ist das problematisch?
Rechtsanwalt Reime: Ja, das kann kritisch sein. Wenn jemand fälschlicherweise behauptet, dass ein Produkt oder eine Plattform reguliert und von der BaFin lizenziert sei, ohne dass dies der Fall ist, handelt es sich um Täuschung. Solche irreführenden Aussagen sind in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und können zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzansprüchen führen. Zudem könnten auch strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs eingeleitet werden.
Interviewer: Der Influencer erwähnt auch steuerliche Vorteile für Krypto-Transaktionen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Was gilt hier zu beachten?
Rechtsanwalt Reime: Das ist ein interessantes Thema. Wenn im Video steuerliche Vorteile im Ausland beworben werden, muss darauf hingewiesen werden, dass diese Vorteile möglicherweise nicht für in Deutschland steuerpflichtige Personen gelten. Die Finanzbehörden in Deutschland können auch bei Investitionen im Ausland Steuerpflichten durchsetzen. Die Werbung mit ausländischen Steuervergünstigungen sollte also sehr klar und korrekt sein, um keine falschen Erwartungen zu wecken.
Interviewer: Zusammengefasst, welche rechtlichen Schritte können Anleger ergreifen, wenn sie sich durch solche Inhalte getäuscht fühlen?
Rechtsanwalt Reime: Betroffene Anleger sollten zunächst Beweise sichern, etwa durch Screenshots oder Aufnahmen des Videos. Sie können dann die BaFin informieren oder sich rechtlichen Beistand suchen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. Wenn der Influencer oder das beworbene Unternehmen tatsächlich unzulässige Praktiken anwendet, können zivilrechtliche Maßnahmen wie Schadenersatzforderungen oder strafrechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Reime!
Rechtsanwalt Reime: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Anleger stets wachsam sind und sich bei Unsicherheiten rechtzeitig informieren.
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