Rechtsanwalt warnt: Transparenz und Haftungsrisiken bei Finanzvideos – Was Ersteller beachten müssen

Interviewer: Herr Reime, in dem Text wird betont, dass die Empfehlungen keine Anlageberatung darstellen, aber dennoch detaillierte Informationen zu bestimmten Aktien und Investmentstrategien gegeben werden. Was ist hier aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Rechtsanwalt Reime: Es ist grundsätzlich richtig, dass der Hinweis, es handle sich nicht um eine Anlageberatung, einen gewissen Schutz bietet. Dennoch muss der Ersteller solcher Inhalte aufpassen, dass dies nicht als Schlupfloch verwendet wird, um potenziell beratungsähnliche Dienste zu erbringen. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht strikte Regelungen für Personen oder Unternehmen vor, die regelmäßig Empfehlungen zu Finanzanlagen geben. Wenn solche Inhalte erstellt werden, vor allem im Zusammenhang mit kommerziellen Partnerschaften, kann es schnell dazu kommen, dass die Grenze zur unerlaubten Anlageberatung überschritten wird. Dies wäre dann genehmigungspflichtig durch die BaFin.

Interviewer: Im Text wird auch ein Werbepartner genannt. Welche rechtlichen Aspekte sind dabei relevant, wenn Finanzprodukte beworben werden?

Rechtsanwalt Reime: Die Einbindung von Werbepartnern, insbesondere aus der Finanzbranche, muss sehr transparent und klar gekennzeichnet sein. Es muss für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein, dass hier eine geschäftliche Beziehung besteht. Auch hier gilt das Wertpapierhandelsgesetz. Wer Produkte wie Aktien oder ETFs aktiv bewirbt und gleichzeitig für diese Werbung bezahlt wird, muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Finanzdienstleistungen, Werbung und Transparenz eingehalten werden. Ein Mangel an Transparenz könnte schnell als irreführende Werbung gewertet werden und zu rechtlichen Problemen führen.

Interviewer: Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn Zuschauer aufgrund dieser Empfehlungen Investitionen tätigen und Verluste erleiden?

Rechtsanwalt Reime: Hier liegt eine gewisse Verantwortung bei den Erstellern solcher Inhalte. Auch wenn es einen Hinweis gibt, dass es sich nicht um eine Anlageberatung handelt, könnte es zu einer Haftung kommen, wenn nachweislich falsche oder irreführende Informationen gegeben werden. Vor allem bei derart spezifischen Empfehlungen, die potenziell als professioneller Rat wahrgenommen werden könnten, besteht ein Risiko. Sollte sich herausstellen, dass die Empfehlungen fehlerhaft waren oder die Risiken nicht ausreichend kommuniziert wurden, könnten geschädigte Anleger rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Interviewer: Gibt es besondere Anforderungen an die Darstellung von Prognosen und Risikoabschätzungen in solchen Videos?

Rechtsanwalt Reime: Ja, es ist wichtig, dass Prognosen und Risikoabschätzungen realistisch und transparent dargestellt werden. Die deutsche Rechtsprechung legt Wert darauf, dass in solchen Darstellungen auch auf die Risiken hingewiesen wird, vor allem bei spekulativen Investments. Es muss deutlich gemacht werden, dass jede Anlage ein Verlustrisiko birgt. Die Nutzung sogenannter Non-GAAP-Kennzahlen, wie sie im Text angesprochen werden, muss klar erläutert werden, da diese oft eine verzerrte Sicht auf die tatsächliche finanzielle Lage eines Unternehmens geben können.

Interviewer: Was ist abschließend der wichtigste rechtliche Rat für Menschen, die solche Finanzvideos erstellen?

Rechtsanwalt Reime: Mein wichtigster Rat ist, dass Transparenz oberste Priorität haben sollte. Jeder, der solche Videos erstellt, sollte sich bewusst sein, dass es klare rechtliche Vorgaben gibt, wenn man regelmäßig Finanzprodukte empfiehlt. Es empfiehlt sich, im Zweifel rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes eingehalten werden, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

 

Link: https://www.youtube.com/watch?v=N6LxgpTlCdo


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